Businessplan nach § 21 AufenthG

für die Aufenthaltserlaubnis von Staatsangehörigen außerhalb der EU

Selbstständige Tätigkeit und Aufenthaltstitel​ – Businessplan für die Ausländerbehörde

Für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit durch Staatsangehörige aus Drittstaaten außerhalb der EU und zur Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Unternehmensgründung in Deutschland ist bei der zuständigen Ausländerbehörde in der Regel ein Businessplan inklusive Finanzplanung vorzulegen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines individuellen Businessplans – egal aus welchen Land Sie kommen.

Kontaktieren Sie uns jetzt einfach direkt, um ein Angebot für Ihren individuellen Geschäftsplan zu erhalten – per E-Mail an info@chinnect.com oder telefonisch über 0049 177 23 13 181.

Inhaltsübersicht Businessplan

Jeder Businessplan muss individuell für die jeweilige Geschäftsidee geschrieben werden. Der Businessplan inklusive Finanzplanung umfasst in der Regel folgende Inhalte:

Businessplan-Kriterien nach § 21 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz

Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Businessplans für die Existenzgründung durch Nicht-EU-Bürger können – neben Plausibilität und Tragfähigkeit der Geschäftsidee – besonders die nach § 21 AufenthG erforderlichen Kriterien berücksichtigt werden:

Was kostet ein Businessplan für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis?

Die Kosten für einen individuellen Businessplan für die Existenzgründung durch Nicht-EU-Bürger hängen davon ab, wie viele Informationen für den Text und die Finanzplanung bereits vorliegen.

Der Preis sinkt, wenn Sie beispielsweise bereits einen Text mit detaillieren Inhalten (siehe Inhaltsübersicht Businessplan) wie die Beschreibung des Leistungsangebots, der Unternehmerpersönlichkeit, der Marketingmaßnahmen und einer Marktanalyse sowie konkrete Zahlen für Investitionen, Umsätze und Aufwendungen aus den letzten Geschäftsjahren haben.

Wenn es sich nicht um ein bestehendes Geschäft oder eine Übernahme handelt, sondern um eine Neugründung und detaillierte Informationen noch nicht vorliegen, ist der Aufwand für die Erstellung des Geschäftsplans inklusive Finanzplanung meist höher. Inhalte und Finanzplanung für den Businessplan werden dann passend zur Geschäftsidee gemeinsam erarbeitet und neu erstellt.

Auch die Dauer, die zur Bearbeitung des Businessplans für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis zur Verfügung steht, hat Einfluss auf den Preis.

Kontaktieren Sie uns jetzt einfach direkt, um ein Angebot für Ihren individuellen Geschäftsplan zu erhalten per E-Mail an info@chinnect.com oder telefonisch über 0049 177 23 13 181.

Wir unterstützen Sie bei Ihrem unternehmerischen Vorhaben in Deutschland.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines individuellen Businessplans inklusive Finanzierungsplanung unter Berücksichtigung aller notwendigen Kriterien nach § 21 AufenthG. Kontaktieren Sie uns dafür jetzt einfach direkt über info@chinnect.com.

Wir kennen die speziellen Herausforderungen des Unternehmertums von Migrantinnen und Migranten in Deutschland und zeigen individuelle Lösungen auf. Von der Unternehmensgründung über Unternehmenssicherung und -wachstum bleiben wir an Ihrer Seite.

Je nach Bedarf bieten wir weitere Leistungen wie Businessplan-Coaching als Vorbereitung für Gespräche z. B. mit Visastellen, Übersetzungen der Pläne oder Sprachkurse für die Visa-Verlängerung an.

© 2022 Stefanie Liliane Hegger